Sie haben jemandem Ihr Geld anvertraut, damit er es verwaltet oder für einen bestimmten Zweck verwendet: dem Hausverwalter Ihrer Eigentümergemeinschaft, einem Gestor, der Ihre Steuern zahlen sollte, dem Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft, einem Bevollmächtigten oder einem Angehörigen mit Zugriff auf Ihre Konten. Und das Geld ist nie dort angekommen, wo es hin sollte. Wer fremde Gelder behält oder zweckentfremdet, begeht unter Umständen nicht nur eine Vertragsverletzung, sondern eine Straftat; dann können Sie Anzeige erstatten oder eine Querella (Strafklage) wegen Veruntreuung einreichen.
Bei MH & MG Abogados vertreten wir seit mehr als 25 Jahren Opfer von Vermögensdelikten von unseren Standorten in Barcelona und Roses (Girona) aus. Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten und das Vorgehen.
Veruntreuung oder Untreue
Das spanische Strafgesetzbuch unterscheidet zwei Delikte, die jedoch mit denselben Strafen bedroht sind:
- Veruntreuung (apropiación indebida, Art. 253 CP). Sie begeht, wer Geld oder andere Sachen mit der Pflicht zur Weitergabe oder Rückgabe erhält und sie behält oder den Empfang leugnet. Beispiel: der Gestor, der den Steuerbetrag kassiert und nicht abführt.
- Untreue (administración desleal, Art. 252 CP). Sie begeht, wer befugt ist, fremdes Vermögen zu verwalten, diese Befugnisse überschreitet und dadurch einen Schaden verursacht. Beispiel: der Hausverwalter, der Geld vom Gemeinschaftskonto auf sein Privatkonto überweist oder Ausgaben bezahlt, die niemand genehmigt hat.
Nach der Rechtsprechung muss nicht bewiesen werden, dass das Geld in der Tasche des Verwalters gelandet ist. Es genügt, den Schaden durch eine pflichtwidrige Verwaltung nachzuweisen.
Welche Strafen drohen
Im Grundtatbestand beträgt die Strafe sechs Monate bis drei Jahre Freiheitsstrafe. Übersteigt der Betrag 50.000 € oder liegt ein anderer Erschwerungsgrund nach Art. 250 CP vor, etwa der Missbrauch persönlicher Beziehungen oder beruflicher Glaubwürdigkeit, steigt die Strafe auf ein bis sechs Jahre. Bei Beträgen bis 400 € handelt es sich um ein leichtes Delikt, das mit Geldstrafe geahndet wird.
Neben der Strafe muss der Verurteilte das Einbehaltene zurückzahlen und den Schaden ersetzen. Diese zivilrechtliche Haftung wird im selben Strafverfahren geltend gemacht.
Erste Schritte
- Verlangen Sie schriftlich Rechenschaft. Fordern Sie Auszüge, Belege und Erklärungen über die Verwendung des Geldes an. Eine Weigerung oder widersprüchliche Antwort ist ein wichtiges Indiz.
- Sammeln Sie die Unterlagen. Vertrag oder Auftrag, Protokolle der Eigentümerversammlung, notarielle Vollmachten, Kontoauszüge, Quittungen und die Korrespondenz mit dem Verwalter.
- Erwägen Sie ein Buchprüfungsgutachten. Bei komplexen Verwaltungen kann ein Sachverständiger die Bewegungen rekonstruieren und den Schaden beziffern.
- Sperren Sie seinen Zugriff. Widerrufen Sie Vollmachten, ändern Sie die Zeichnungsberechtigten bei der Bank und berufen Sie in einer Eigentümergemeinschaft eine Versammlung zur Abberufung des Verwalters ein.
Anzeige oder Querella
Es gibt zwei Wege ins Strafverfahren:
- Anzeige (denuncia). Sie wird bei den Mossos d’Esquadra, der Polizei oder dem Bereitschaftsgericht erstattet, ohne Anwalt. Das ist einfach, aber die Ermittlungen liegen dann beim Gericht und bei der Staatsanwaltschaft.
- Querella (Strafklage). Sie wird von Ihrem Anwalt mit einem Procurador beim Ermittlungsgericht eingereicht. Damit sind Sie von Anfang an Nebenkläger: Sie können Ermittlungsmaßnahmen beantragen (Auskunftsersuchen an Banken, Gutachten, Zeugenvernehmungen), Sicherungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Vermögen verlangen und gerichtliche Entscheidungen anfechten.
Geht es um hohe Beträge oder droht der Verwalter Vermögen beiseitezuschaffen, ist die Querella meist die wirksamste Option.
Fristen und weitere Punkte
Diese Delikte verjähren in der Regel nach fünf Jahren im Grundtatbestand und nach zehn Jahren im qualifizierten Fall, gerechnet ab der Tat. Ist der Täter ein naher Angehöriger (nicht getrennt lebender Ehegatte, Verwandter in auf- oder absteigender Linie oder Geschwister), befreit ihn Art. 268 CP von der strafrechtlichen, nicht aber von der zivilrechtlichen Haftung, es sei denn, er hat die Schutzbedürftigkeit des Opfers wegen Alters oder Behinderung ausgenutzt. In diesen Fällen und bei geringen Beträgen kann der Zivilweg vorzuziehen sein: eine Klage auf Rechnungslegung und Zahlung.
Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen
Bei MH & MG Abogados prüfen wir Ihren Fall, bereiten Unterlagen und Beweise vor, verfassen die Querella und vertreten Sie im gesamten Verfahren, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und Sie zurückerhalten, was Ihnen gehört. Mehr dazu auf unserer Seite Strafrecht.
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