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Rechtsanwälte für Ausländerrecht in Barcelona und Roses

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Ausländerrecht

Unsere Kanzlei ist auf Ausländerrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine persönliche Betreuung, damit Sie Verwaltungs- und Gerichtsverfahren mit der Gewissheit begegnen können, jederzeit angemessen beraten, informiert und vertreten zu werden.

Wenn Sie persönliche Hilfe für Ihren Fall benötigen, uns Ihre besondere Situation schildern möchten oder eine Beratung wünschen, können Sie in einer unserer Kanzleien in Barcelona oder Roses (Girona) einen Termin vor Ort oder einen Online-Videoanruf vereinbaren.

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Häufige Fragen zum Ausländerrecht

Was ist der Unterschied zwischen einer Aufenthaltserlaubnis und der Staatsangehörigkeit?

Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt Ihnen, für eine bestimmte Zeit legal in Spanien zu leben (und je nach Art zu arbeiten), und muss verlängert werden. Die Staatsangehörigkeit macht Sie zum spanischen Staatsbürger, mit Reisepass und Wahlrecht. Sie wird in der Regel nach mehreren Jahren legalen Aufenthalts erworben.

Wie viele Jahre Aufenthalt brauche ich für die Einbürgerung?

In der Regel zehn Jahre legalen und ununterbrochenen Aufenthalts. Für Flüchtlinge sind es fünf Jahre; zwei Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas oder Portugals sowie für sephardische Juden; und ein Jahr etwa bei Ehe mit einem Spanier oder Geburt in Spanien. Außerdem sind gute Führung und in der Regel das Bestehen der Prüfungen DELE und CCSE erforderlich.

Was ist das Arraigo?

Ein Weg zur Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie bereits in Spanien leben. Nach der seit Mai 2025 geltenden Ausländerverordnung gibt es fünf Formen (sozial, sozial-beruflich, sozial-ausbildungsbezogen, familiär und zweite Chance). Außer dem familiären Arraigo setzen alle in der Regel zwei Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien voraus, dazu eigene Voraussetzungen wie Mittel, Arbeitsvertrag, Ausbildung oder Bindungen. Die Reform vom April 2026 hat das soziale Arraigo erleichtert und die Verlängerung verschärft. Wir prüfen, welche Form für Sie in Frage kommt.

Ich bin EU-Bürger. Was brauche ich, um in Spanien zu leben?

Wenn Sie länger als drei Monate in Spanien leben, müssen Sie sich im Zentralen Ausländerregister eintragen und die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger beantragen, die Ihre NIE enthält. Das ist bei niederländischen, deutschen oder französischen Residenten an der Costa Brava üblich, und wir erledigen es ebenfalls.

Kann ich in Spanien leben, ohne zu arbeiten?

Ja, mit dem nicht erwerbstätigen Aufenthalt (residencia no lucrativa) für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Krankenversicherung. Er erlaubt keine Arbeit in Spanien. Für Remote-Arbeit für ausländische Unternehmen gibt es das Visum für digitale Nomaden.

Gibt es das Golden Visa für den Immobilienkauf noch?

Der Aufenthalt durch Immobilieninvestition wurde am 3. April 2025 abgeschafft. Wenn Sie bereits eine Investorengenehmigung haben, prüfen Sie mit uns vor der Verlängerung, wie die Übergangsregelung Sie betrifft.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Das hängt von der Art des Verfahrens und der zuständigen Behörde ab. Ein von Anfang an gut vorbereiteter Antrag vermeidet Nachforderungen und Verzögerungen.

benötigen sie expertenhilfe?

info@mhmgabogados.com

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