Wenn Sie ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien leben, ist der Arraigo (Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Verwurzelung) der wichtigste Weg, Ihren Aufenthalt zu legalisieren. Die mit dem Königlichen Dekret 1155/2024 erlassene Ausländerverordnung, in Kraft seit dem 20. Mai 2025, hat die Voraussetzungen grundlegend geändert: Sie hat die erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzt und neue Formen geschaffen, etwa den sozialen, sozial-beruflichen oder sozial-bildungsbezogenen Arraigo. Im April 2026 wurde sie erneut geändert.
Bei MH & MG Abogados bearbeiten wir seit mehr als 25 Jahren ausländerrechtliche Verfahren in Barcelona und Roses (Girona) und beraten Sie auf Spanisch, Katalanisch, Englisch, Deutsch, Niederländisch und Französisch.
Gemeinsame Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen Sie für jeden Arraigo:
- Sich vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Der familiäre Arraigo setzt keine Mindestdauer voraus.
- Keine Vorstrafen in Spanien oder in den Ländern haben, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben.
- Zum Zeitpunkt des Antrags keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben.
- Seit April 2026 nicht bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder an einem anderen Verfahren zu deren Erlangung beteiligt sein.
Die fünf Formen des Arraigo
Sozial-beruflicher Arraigo (sociolaboral). Für Personen mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen von insgesamt mindestens 20 Wochenstunden und einem Lohn mindestens in Höhe des Mindestlohns oder des Tariflohns.
Sozialer Arraigo. Für Personen mit familiären Bindungen zu ansässigen Ausländern oder, falls nicht vorhanden, einem positiven Integrationsbericht, die ausreichende Mittel nachweisen. Seit 2026 können die Mittel von Angehörigen stammen und der Bericht kann von der Gemeinde ausgestellt werden.
Sozial-bildungsbezogener Arraigo (socioformativo). Für Personen, die eine staatlich anerkannte oder berufliche Ausbildung absolvieren. Er erlaubt den Aufenthalt während der Ausbildung und anschließend den Wechsel in eine andere Erlaubnis.
Arraigo der zweiten Chance. Für Personen, die in den letzten zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hatten und sie verloren haben, weil sie sie nicht verlängern konnten.
Familiärer Arraigo. Für Eltern oder Vormunde eines minderjährigen Spaniers oder EU-Bürgers, der mit ihnen lebt oder von ihnen betreut wird, sowie für Personen, die einen spanischen oder EU-Angehörigen mit Behinderung unterstützen.
Was Sie erhalten
Die erste Arraigo-Erlaubnis gilt ein Jahr, beim familiären Arraigo fünf Jahre, und berechtigt zur Arbeit. Für die Verlängerung müssen die Verlängerungsvoraussetzungen erfüllt sein: Beim sozialen, sozial-beruflichen Arraigo und dem der zweiten Chance muss man seit 2026 aktiv Arbeit suchen und beim öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst gemeldet sein, außer in begründeten Ausnahmefällen.
Unterlagen und häufige Fehler
Entscheidend ist fast immer der Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts: Meldehistorie (empadronamiento), ärztliche Berichte, Verträge, Quittungen oder Schulunterlagen der Kinder. Außerdem sind der Reisepass und Führungszeugnisse der Aufenthaltsländer vorzulegen, legalisiert oder apostilliert und übersetzt.
Die häufigsten Ablehnungen beruhen auf Lücken im Aufenthaltsnachweis, Verträgen, die die Mindeststunden oder den Mindestlohn nicht erreichen, oder abgelaufenen Dokumenten. Gegen eine Ablehnung ist ein Rechtsbehelf möglich; mit einem Anwalt sollte geprüft werden, ob ein Rechtsmittel oder ein neuer Antrag sinnvoller ist.
Die außerordentliche Legalisierung 2026 endete am 30. Juni 2026, sodass der Arraigo wieder der reguläre Weg ist.
Wir helfen Ihnen bei Ihrem Antrag
Bei MH & MG Abogados prüfen wir, welche Form zu Ihrer Situation passt, bereiten die Unterlagen vor, reichen den Antrag ein und begleiten Sie bis zur Entscheidung und Verlängerung. Lesen Sie auch unseren Artikel über Aufenthalt und Staatsangehörigkeit in Spanien oder besuchen Sie unsere Seite Ausländerrecht.
Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort oder online in Barcelona (+34 93 368 32 02) oder Roses (+34 972 15 24 32), per WhatsApp (+34 653 964 658) oder über unsere Kontaktseite. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.