Ihre Eltern sind verstorben, und im Testament haben sie Ihnen wenig oder nichts hinterlassen oder alles einem Ihrer Geschwister oder einem neuen Partner vermacht. In Katalonien schützt das Gesetz die Kinder durch die legítima, den Pflichtteil: einen Mindestanteil am Nachlass, der ihnen zusteht, sofern sie nicht aus berechtigtem Grund enterbt wurden. Der katalanische Pflichtteil funktioniert jedoch ganz anders als im übrigen Spanien, und man sollte ihn kennen, bevor man ihn einfordert oder auszahlt.
Bei MH & MG Abogados beraten wir seit mehr als 25 Jahren in Erbschaftsangelegenheiten von unseren Standorten in Barcelona und Roses (Girona) aus. Hier das Wichtigste.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen. Ist eines vorverstorben, geht sein Anteil auf dessen Kinder über. Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, sind die Eltern je zur Hälfte berechtigt.
Der Ehegatte oder feste Lebenspartner ist nicht pflichtteilsberechtigt. Bleibt er jedoch ohne ausreichende Mittel zurück, kann ihm die quarta vidual zustehen, bis zu einem Viertel des Nachlasses.
Wie hoch der Pflichtteil ist
Der Pflichtteil beträgt ein Viertel des Nachlasswerts und wird unter allen Berechtigten aufgeteilt. Bei vier Kindern erhält jedes ein Sechzehntel.
Berechnet wird er aus dem Wert des Vermögens am Todestag, abzüglich der Schulden sowie der Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung, zuzüglich der Schenkungen, die der Erblasser in den zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat. So wird verhindert, dass der Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten ausgehöhlt wird.
Wie er gezahlt wird
Anders als im spanischen Zivilgesetzbuch ist der Pflichtteil in Katalonien ein Zahlungsanspruch gegen den Erben, kein Anteil an den Nachlassgegenständen. Der Erbe entscheidet, ob er ihn in Geld zahlt, auch wenn es nicht aus dem Nachlass stammt, oder mit Nachlassgegenständen. Der Pflichtteilsberechtigte kann keine bestimmte Immobilie verlangen.
Hinterlässt das Testament dem Kind bereits etwas, das weniger wert ist als sein Pflichtteil, kann es eine Ergänzung verlangen. Zahlt der Erbe verspätet, wird der eingeforderte Pflichtteil verzinst, sofern der Erblasser dies nicht ausgeschlossen hat.
Enterbung
Der Erblasser kann einem Kind den Pflichtteil nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen entziehen und muss diese im Testament angeben. Dazu gehören schwere Misshandlung des Erblassers oder seiner Familie und, als katalanische Besonderheit, das offenkundige und andauernde Fehlen einer familiären Beziehung, das ausschließlich dem Pflichtteilsberechtigten zuzurechnen ist. Bestreitet das Kind den Grund, muss der Erbe ihn beweisen. Die Gerichte prüfen genau, warum die Beziehung zerbrochen ist.
Frist für die Geltendmachung
Der Pflichtteilsanspruch verjährt zehn Jahre nach dem Tod. Warten sollten Sie trotzdem nicht: Mit der Zeit wird es schwieriger, Nachlass und Schenkungen zu rekonstruieren, und der Erbe hat die Vermögenswerte vielleicht schon verkauft.
Der erste Schritt ist in der Regel, vom Erben ein Nachlassverzeichnis zu verlangen und über die Zahlung zu verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, muss vor der Klage ein Verhandlungs- oder Mediationsversuch nachgewiesen werden. Der Pflichtteil unterliegt außerdem der Erbschaftsteuer, die der Empfänger zahlt.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Erbschaft
Ob Sie als Kind Ihren Pflichtteil einfordern oder als Erbe ihn berechnen und zahlen müssen: Bei MH & MG Abogados prüfen wir das Testament, berechnen den Pflichtteil einschließlich der anzurechnenden Schenkungen und verhandeln oder prozessieren für Sie. Lesen Sie auch unseren Artikel über Erbschaften in Barcelona oder besuchen Sie unsere Seite Erbrecht.
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