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Wenn ein älterer Angehöriger Schwierigkeiten bekommt, sein Geld zu verwalten, oder ein Kind mit geistiger Behinderung volljährig wird, fragen sich viele Familien, wie sie ihm bei Entscheidungen helfen können, ohne ihm die Selbstbestimmung zu nehmen. Seit 2021 gibt es in Spanien keine „Entmündigung“ mehr: Das Gesetz geht davon aus, dass alle Menschen rechtsfähig sind und bei Bedarf Unterstützungsmaßnahmen erhalten, um diese Fähigkeit auszuüben. In Katalonien ändert sich dieses System erneut mit dem Gesetz 13/2026, das am 4. Februar 2027 in Kraft tritt.

Bei MH & MG Abogados begleiten wir Menschen mit Behinderung und ihre Familien in Barcelona und Roses (Girona). Wir erklären die aktuelle Lage und was kommt.

Die aktuelle Lage

Bis Februar 2027 gelten in Katalonien vor allem diese Instrumente:

  • Assistenz (assistència). Die zentrale Maßnahme des katalanischen Rechts. Sie kann vor dem Notar oder durch das Gericht eingerichtet werden; der Assistent unterstützt die betroffene Person in den festgelegten Bereichen.
  • Vorsorgevollmachten (poders preventius). Die Person bestimmt selbst, solange sie dazu in der Lage ist, vor dem Notar, wer sie künftig bei Bedarf vertreten soll.
  • Faktische Betreuung (guarda de fet). Die informelle Hilfe eines Angehörigen ohne förmliche Bestellung.
  • Kuratel (curatela). Eine gerichtliche Maßnahme für Fälle, in denen die anderen nicht ausreichen.

Was sich mit dem Gesetz 13/2026 ändert

Das neue Gesetz fasst diesen Teil des katalanischen Zivilgesetzbuchs neu und ordnet die Unterstützung in vier Bereiche:

  • Nicht formalisierte Unterstützung. Die alltägliche Hilfe von Angehörigen oder Nahestehenden, die die faktische Betreuung von Erwachsenen ersetzt. Für den Umgang mit Banken, Gerichten, Registern oder Notaren muss sie formalisiert werden.
  • Vorsorgliche Unterstützung. Vorsorgeaufträge und -vollmachten in notarieller Urkunde, die sofort oder erst bei Bedarf wirksam werden können.
  • Assistenz, vor dem Notar oder durch das Gericht eingerichtet, in drei Formen: Begleitung (die Regel), Mitwirkung (der Assistent muss bestimmten Handlungen zustimmen) und Vertretung, nur wenn die anderen Formen nicht ausreichen. Die gerichtliche Assistenz erfordert einen Assistenzplan.
  • Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch: Vermögensverzeichnis bei Vermögensverwaltung, regelmäßige Rechnungslegung, Aufsichtspersonen und regelmäßige Überprüfung aller Maßnahmen. Die notarielle Assistenz ist innerhalb der bei ihrer Einrichtung festgelegten Frist zu überprüfen, die drei Jahre nicht übersteigen darf.

Die Kuratel für Erwachsene entfällt als Unterstützungsmaßnahme. Bestehende Maßnahmen enden nicht automatisch, sondern werden nach den Übergangsregeln des Gesetzes an das neue System angepasst.

Was wir empfehlen

  • Wenn Sie vorsorgen wollen: Errichten Sie jetzt vor dem Notar eine Vorsorgevollmacht oder einen Vorsorgeauftrag mit klaren Anweisungen und Schutzvorkehrungen. So wird Ihr Wille am besten respektiert, falls Sie ihn eines Tages nicht mehr äußern können.
  • Wenn ein Angehöriger bereits Unterstützung braucht: Prüfen Sie zuerst eine notarielle Assistenz, die schneller und weniger einschneidend ist. Nur wenn das nicht möglich ist oder es Streit in der Familie gibt, muss das Gericht angerufen werden.
  • Wenn bereits eine gerichtliche Maßnahme besteht: Klären Sie mit einem Anwalt, wie sie an das Gesetz 13/2026 anzupassen ist.

Wir begleiten Sie

Bei MH & MG Abogados beraten wir Sie zur passenden Unterstützungsmaßnahme, bereiten die Unterlagen mit dem Notar vor und führen, wenn nötig, das Gerichtsverfahren mit größtem Feingefühl. Mehr dazu auf unserer Seite Recht der Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen.

Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort oder online in Barcelona (+34 93 368 32 02) oder Roses (+34 972 15 24 32), per WhatsApp (+34 653 964 658) oder über unsere Kontaktseite. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

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